Immobilienbewertung Sachverständigenbüro Dr. Stähler

Kosten für ein Verkehrswertgutachten

Welche Honorare und Kosten kommen bei der Immobilienbewertung auf Sie zu?

Kosten und Umfang der Gutachten

Flexible Honorare

Die Honorare für private Gutachten sind grundsätzlich verhandelbar. Sie können nach Aufwand oder in Abhängigkeit vom festgestellten Wert abgerechnet werden. Zudem ist der Umfang des Gutachtens frei wählbar: Reicht es aus, lediglich den Wert mit der Adresse zu benennen, oder sollen die einzelnen Ansätze detailliert begründet und das Objekt umfassend beschrieben werden? Diese grundlegenden Überlegungen sind entscheidend für die Kosten des Gutachtens.

Struktur der Gutachten

Unsere Gutachten sind klar strukturiert und bestehen aus einem beschreibenden Teil sowie einem berechnenden Teil zur Wertermittlung. Wir verzichten bewusst auf die wörtliche Wiedergabe von Verordnungen oder Richtlinien, um das Gutachten für unsere Kunden verständlich und nachvollziehbar zu gestalten. Der Fokus liegt auf der Beschreibung des Auftrags, der tatsächlichen Eigenschaften des Objekts und der Wertermittlung als zentralem Bestandteil. In der Regel integrieren wir Pläne zum Objekt bzw. Bilder, sofern dies möglich ist.

Wertermittlung

Die Wertermittlung für bebaute Grundstücke erfolgt in der Regel in zwei Schritten: der Ermittlung des Bodenwerts und der Bewertung der baulichen Anlagen. Diese beiden Werte werden zu einem vorläufigen Verfahrenswert zusammengefasst, aus dem schließlich der Verkehrswert abgeleitet wird.

Diese Verfahrensschritte sind sowohl bei Kurzgutachten als auch bei ausführlicheren Verkehrswertgutachten erforderlich. Auch ein Kurzgutachten muss eine fundierte Wertaussage liefern. Bei Wunsch nach einem Kurzgutachten kann auf den beschreibenden Teil verzichtet werden, wodurch sich der Bearbeitungsaufwand verringert. Diesen Vorteil geben wir in Form eines reduzierten Honorars an unsere Kunden weiter und senken somit Ihre Kosten.

Kostenübersicht

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Kosten für die Wertermittlung einfacher Wohngebäude.

Formalitäten und Auftragsvorlagen

Um die Formalitäten zu erleichtern, haben wir verschiedene Formulare vorbereitet. Dazu gehören die Widerspruchsbelehrung sowie unsere Informationen gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese können Sie hier herunterladen:

Für die formale Auftragserteilung stehen ebenfalls Vorlagen zur Verfügung, die wir Ihnen nach Abstimmung Ihrer individuellen Bedürfnisse gerne per E-Mail oder postalisch zusenden. Bei Interesse an einer Honorarübersicht stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und senden Ihnen eine detaillierte tabellarische Übersicht der voraussichtlichen Kosten zu.

Checkliste für ein gutes Preis - Leistungsverhältnis

Fachkunde & Erfahrung

  • Sinnvoll ist es zu prüfen, welche Qualifizierung das Büro bzw. der Sachbearbeiter*in oder der Gutachter*in haben. 
  • Wie sieht es mit Referenzen aus? Hat der Gutachter*in bereits Erfahrung mit dem Bewerten der Immobilienart, die für Sie relevant ist? 
  • Hinterfragen Sie auch die fachspezifische Ausbildung. Seit wann ist der Gutachter*in Mitglied in einem Berufsverband oder einer Kammer? Liegt eine öffentliche Bestellung und Vereidigung vor oder eine Zertifizierung einer vergleichbaren Institution? Falls ja, können Sie sicher gehen, dass der Gutachter*in regelmäßig überwacht wird und z.B. an Fortbildungen teilnimmt.  
  • Prüfen Sie die Berufserfahrung. Denn: Eine gute Bewertung erfordert viel Erfahrung im Umgang mit Immobilien. Das lernt der Sachverständige im Laufe des Berufslebens mit den Jahren. Bei uns können Sie sicher sein, dass die Aussagen im Gutachten auf mehr als 25 Jahren ununterbrochene Berufstätigkeit als Architekt*in fußen. Von meinen 28 Jahren Berufserfahrung arbeite ich bereits 20 Jahre im Bereich der Immobilienbewertung, seit gut zehn Jahren mit dem Fokus auf Wohnimmobilien in der Region Hannover.  

Ortskunde

  • Wesentlich ist, ob der ausgewählte Gutachter einen Bezug zum örtlichen Immobilienmarkt hat. Dies ist insbesondere für eine Einschätzung der Lagequalität von Bedeutung. Kennt der Gutachter die örtlichen Gegebenheiten nicht, ergeben sich schnell Fehleinschätzungen. Dies betrifft gleichfalls die Kenntnis städtebaulicher Entwicklungsprozesse, die, sofern sie absehbar sind, im Gutachten berücksichtigt werden sollten. Wir stellen den örtlichen Bezug durch persönliche Kenntnis und Tätigkeit im Einzugsgebiet und nicht zuletzt durch eine sorgfältige Recherche sicher.

Termine & Bearbeitungszeiten

  • Sicher möchten Sie nicht monatelang auf die Erstattung eines Gutachtens warten. Für einen reibungslosen Ablauf bitten wir um Übersendung der erforderlichen Unterlagen, gerne via Mail. Der Umfang der Unterlagen ist variiert im Einzelfall. In jedem Fall sind Pläne der baulichen Anlagen,  Flächenberechnungen sowie Angaben zu Baujahr, Umbauten und Modernisierungen im Zeitablauf sowie der Grundstücksgröße unerlässlich. Nach Vorlage der Unterlagen wird eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Wir sichern Ihnen zu, dass wir nach der Ortsbesichtigung und der Vorlage aller relevanten Unterlagen die Bearbeitung des Gutachtens in kurzer Zeit abschließen. Dies hat noch einen Vorteil, denn lange Bearbeitungszeiten führen in der Regel zu höheren Kosten für Sie. 

Seriosität

  • Las but not least ist das Gesamtpaket entscheidend. Wie seriös ist das Angebot und das Auftreten des Sachverständigen? Kosten lose und unabhängige Gutachten gibt es nach meinem Dafürhalten nicht. Bezahlen Sie nicht mit Geld, bezahlen Sie mit Daten bzw. Privatsphäre. Wir sichern Ihnen eine zuverlässige und kompetente Bearbeitung in fachlicher und terminlicher Hinsicht zu. Für diese liquidieren wir seriöse Kosten.

Übersicht Basis – Honorartabelle (Kosten netto)

In Einzelfällen können wir einen Nachlass gewähren, zum Beispiel, wenn bereits ein vollständiges Verkehrswertgutachten vorliegt und die Grundlagen weitgehend übernommen werden können. Umgekehrt erhöhen sich die Kosten bzw. das Honorar, wenn umfangreiche Recherchen durch uns durchgeführt werden müssen.

Zur Orientierung – für einfache Wohngebäude – sehen Sie bitte folgende Übersicht zu den Kosten:

Die oben genannten Kosten beziehen sich auf die Wertermittlung für aktuelle Stichtage (Tag der Ortsbesichtigung). Für zurückliegende Wertermittlungsstichtage erhöht sich das Honorar. Die Wertermittlung für mehrere bzw. zusätzliche Stichtage wird ebenfalls mit einem Zuschlag abgerechnet.  

Bei der Bewertung von Erbbaurechten bemisst sich das Honorar nach dem marktangepassten vorläufigen Verfahrenswert und erhöht sich um Faktor 1,4. 

Mischnutzungen werden mit einem Faktor von 1,2 berücksichtigt. Besonders zu berücksichtigende Umstände, wie beispielsweise Wohn- / Nutzungsrechte oder Wegerechte, Baulasten erhöhen das Honorar ebenfalls. Für genauere Informationen sprechen Sie uns gerne an. 

Grundlage der Kalkulation der oben genannten Kosten ist, dass die erforderlichen Unterlagen durch Sie als Auftraggeber bereitgestellt werden.  Die gesetzliche Mehrwertsteuer kommt hinzu. 

Jeder Beauftragung wird eine Honorarübersicht beigefügt. So wissen Sie bereits im Vorfeld, welche Kosten aus Sie zukommen und können – z.B. durch eine gute Vorbereitung der Unterlagen – dazu beitragen, dass die Kosten gering bleiben. 

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) / JVEG 

Die Honorar-Ordnung für Architekten und Ingenieure (kurz: HOAI) in der Fassung von 2002 sind in §34 Regelungen für die Vergütung von Gutachten der Wertermittlung vorgegeben. In § 33 der HOAI 2002 wird definiert, dass sich das Honorar nach Zeitaufwand bemisst, sofern nicht die in §34 benannte Tabelle herangezogen wird. Die Novelle der HOAI von 2009 sind die Paragraphen 33 und 34 entfallen. Das Honorar ist im Privatgutachten somit grundsätzlich frei verhandelbar. Auch gibt es von verschiedenen Berufsverbänden, zum Beispiel dem Bundesverband der Sachverständigen (bvs) Vorschläge, wie sich die kosten für ein Wertgutachten zusammensetzen. 

Das Justiz-Vergütungs- und Entschädigungsgesetz (kurz: JVEG) definiert die Vergütung von Gutachten, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens erstellt werden. Wir rechnen unsere Kosten zum Beispiel bei Gutachten im Rahmen von Zwangsversteigerungsverfahren regelmäßig nach dem JVEG ab. 

Beratung / Moderation

Wenn wir, zum Beispiel in einem Kaufprozess beratend tätig werden, rechnen wir unsere Kosten nach Aufwand ab. Hierbei ist es wichtig zu verstehen, dass im Rahmen einer Beratung nicht Schäden und Mängel im Detail beurteilt werden, sondern „nur“ das Gesamtpaket in Hinblick auf den vereinbarten oder zu verhandelnden Kaufpreis. Eine Aufgliederung des Kaufpreises in einzelne Bestandteile im Sinne von Wertanteilen einzelner Bauteile macht hierbei keine Sinn. Sinn macht es, die unabdingbar erforderlichen Instandsetzungskosten zu benennen und festzustellen, was unter Berücksichtigung der individuellen Ansprüche an Komfort und Modernität, an Kosten in naher Zukunft aufgewendet werden muss.

Bei der Moderation eines Interessensausgleiches, zum Beispiel im Rahmen von Erbauseinandersetzungen, nehmen wir die unterschiedlichen Wertvorstellungen auf und setzen diese in den Kontext der Immobilienwertermittlungsverordnung. Ziel ist es, dass sich jeder am Prozess beteiligter am Ende des Tages in einer einvernehmlichen Wertaussage wiederfindet. Auf diese Weise möchten wir lange, kosten -intensive und für alle Beteiligten unerquickliche Prozesse abkürzen. Unsere Tätigkeit hierfür wird nach ganzen und halben Tagessätzen abgerechnet.