Honorar für ein Verkehrswertgutachten
Welche Honorare und Kosten kommen bei der Immobilienbewertung auf Sie zu?
Die Honorare für ein privates Gutachten können grundsätzlich frei verhandelt werden. Es kann eine Abrechnung nach Aufwand erfolgen oder eine Abrechnung, die gekoppelt ist an die Höhe des ausgewiesenen Wertes. Auch ist frei bestimmbar, welchen Umfang das Gutachten haben soll. Ist allein die Wertfeststellung mit Nennung der Adresse ausreichend, oder sollen die Einzelansätze begründet werden und das Objekt umfassend beschrieben werden? Diese grundsätzlichen Überlegungen spielen bei der Höhe der Kosten für das Gutachten eine Rolle.
Meine Gutachten sind in einen beschreibenden Teil und in einen Teil der Wertermittlung, einen berechnenden Teil, untergliedert. Hierbei verzichte ich auf die wörtliche Wiedergabe von Verordnungen oder Richtlinien sowie allgemeinen Erläuterungen zur Ermittlung von Verkehrswerten. Das Gutachten soll einfach lesbar und leicht nachvollziehbar für Sie als Kunden sein. Vor diesem Hintergrund konzentriere ich mich auf die Beschreibung des Auftrages, die Beschreibung der tatsächlichen Eigenschaften des Objektes und natürlich auf die Wertermittlung als entscheidenden Baustein. Dies soll helfen, das Gutachten nachvollziehbar zu gestalten. In der Regel bzw. sofern es möglich ist werden Bilder eingebettet. Der Aufwand, der hier entsteht schlägt sich naturgemäß in den Kosten nieder.
Die Wertermittlung besteht, bei bebauten Grundstücken, oftmals aus zwei Teilen: Der Ermittlung des Bodenwertes und der Ermittlung des Wertes der baulichen Anlagen. Beide Teil-Werte werden zusammengefasst zu einem vorläufigen Verfahrenswert, aus dem letztendlich der Verkehrswert abgeleitet wird.
Diese Verfahrensschritte sind beim Kurzgutachten ebenso erforderlich, wie beim normalen, ausführlicheren Verkehrswertgutachten. Schließlich muss auch beim Kurzgutachten eine solide Wertaussage das Ergebnis sein. Wünschen Sie ein Kurzgutachten, verzichte ich gerne auf den beschreibenden Teil und spare somit Aufwand in der Bearbeitung und Erstellung des Gutachtens. Diesen Vorteil geben ich in Form eines reduzierten Honorars an Sie weiter, so dass sich ihre Kosten reduzieren.
Untenstehend erhalten Sie eine Übersicht über die Kosten für die Wertermittlung einfacher Wohngebäude.
Zur einfacheren Handhabung der Formalitäten und der ordentlichen Beauftragung haben wir verschiedene Formulare vorbereitet. Zum Bespiel die Widerspruchsbelehrung und ihr Einverständnis zu Aufnahme persönlicher Daten für die Bearbeitung ihres Auftrages können Sie sich hier herunterladen:
- Download Einverständnis Datenschutz
- Download Widerrufsbelehrung
Für eine formale Auftragserteilung haben wir ebenfalls Vorlagen, die wir Ihnen nach Abstimmung ihrer persönlichen Bedürfnisse anlassbezogen gerne via Mail oder postalisch zusenden. Sofern Sie eine Honorarübersicht wünschen, sprechen Sie uns gerne an, wir übersenden Ihnen eine tabellarische Übersicht.
Checkliste für ein gutes Preis – Leistungsverhältnis
Fachkunde & Erfahrung
- Sinnvoll ist es zu prüfen, welche Qualifizierung das Büro bzw. der Sachbearbeiter*in oder der Gutachter*in haben.
- Wie sieht es mit Referenzen aus? Hat der Gutachter*in bereits Erfahrung mit dem Bewerten der Immobilienart, die für Sie relevant ist?
- Hinterfragen Sie auch die fachspezifische Ausbildung. Seit wann ist der Gutachter*in Mitglied in einem Berufsverband oder einer Kammer? Liegt eine öffentliche Bestellung und Vereidigung vor oder eine Zertifizierung einer vergleichbaren Institution? Falls ja, können Sie sicher gehen, dass der Gutachter*in regelmäßig überwacht wird und z.B. an Fortbildungen teilnimmt.
- Prüfen Sie die Berufserfahrung. Denn: Eine gute Bewertung erfordert viel Erfahrung im Umgang mit Immobilien. Das lernt der Sachverständige im Laufe des Berufslebens mit den Jahren. Bei uns können Sie sicher sein, dass die Aussagen im Gutachten auf mehr als 25 Jahren ununterbrochene Berufstätigkeit als Architekt*in fußen. Von meinen 28 Jahren Berufserfahrung arbeite ich bereits 20 Jahre im Bereich der Immobilienbewertung, seit gut zehn Jahren mit dem Fokus auf Wohnimmobilien in der Region Hannover.
Ortskunde
- Wesentlich ist, ob der ausgewählte Gutachter einen Bezug zum örtlichen Immobilienmarkt hat. Dies ist insbesondere für eine Einschätzung der Lagequalität von Bedeutung. Kennt der Gutachter die örtlichen Gegebenheiten nicht, ergeben sich schnell Fehleinschätzungen. Dies betrifft gleichfalls die Kenntnis städtebaulicher Entwicklungsprozesse, die, sofern sie absehbar sind, im Gutachten berücksichtigt werden sollten. Wir stellen den örtlichen Bezug durch persönliche Kenntnis und Tätigkeit im Einzugsgebiet und nicht zuletzt durch eine sorgfältige Recherche sicher.
Termine & Bearbeitungszeiten
- Sicher möchten Sie nicht monatelang auf die Erstattung eines Gutachtens warten. Für einen reibungslosen Ablauf bitten wir um Übersendung der erforderlichen Unterlagen, gerne via Mail. Der Umfang der Unterlagen ist variiert im Einzelfall. In jedem Fall sind Pläne der baulichen Anlagen, Flächenberechnungen sowie Angaben zu Baujahr, Umbauten und Modernisierungen im Zeitablauf sowie der Grundstücksgröße unerlässlich. Nach Vorlage der Unterlagen wird eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Wir sichern Ihnen zu, dass wir nach der Ortsbesichtigung und der Vorlage aller relevanten Unterlagen die Bearbeitung des Gutachtens in kurzer Zeit abschließen. Dies hat noch einen Vorteil, denn lange Bearbeitungszeiten führen in der Regel zu höheren Kosten für Sie.
Seriosität
- Las but not least ist das Gesamtpaket entscheidend. Wie seriös ist das Angebot und das Auftreten des Sachverständigen? Kosten lose und unabhängige Gutachten gibt es nach meinem Dafürhalten nicht. Bezahlen Sie nicht mit Geld, bezahlen Sie mit Daten bzw. Privatsphäre. Wir sichern Ihnen eine zuverlässige und kompetente Bearbeitung in fachlicher und terminlicher Hinsicht zu. Für diese liquidieren wir seriöse Kosten.
Übersicht Basis – Honorartabelle (Kosten netto)
In Einzelfällen können wir einen Nachlass gewähren, zum Beispiel, wenn bereits ein vollständiges Verkehrswertgutachten vorliegt und die Grundlagen weitgehend übernommen werden können.
In diesem Fall reduziert sich unser Aufwand und diesen Vorteil geben wir gerne weiter in dem wir für Sie die Kosten reduzieren.
Die oben genannten Kosten beziehen sich auf die Wertermittlung für aktuelle Stichtage Tag der Ortsbesichtigung). Für zurückliegende Wertermittlungsstichtage erhöht sich das Honorar. Die Wertermittlung für mehrere bzw. zusätzliche Stichtage wird ebenfalls mit einem Zuschlag abgerechnet.
Bei der Bewertung von Erbbaurechten bemisst sich das Honorar nach dem marktangepassten vorläufigen Verfahrenswert und erhöht sich um Faktor 1,4.
Mischnutzungen werden mit einem Faktor von 1,2 berücksichtigt. Besonders zu berücksichtigende Umstände, wie beispielsweise Wohn- / Nutzungsrechte oder Wegerechte, Baulasten erhöhen das Honorar ebenfalls. Für genauere Informationen sprechen Sie uns gerne an.
Grundlage der Kalkulation der oben genannten Kosten ist, dass die erforderlichen Unterlagen durch Sie als Auftraggeber bereitgestellt werden. Die gesetzliche Mehrwertsteuer kommt hinzu.
Jeder Beauftragung wird eine Honorarübersicht beigefügt. So wissen Sie bereits im Vorfeld, welche Kosten aus Sie zukommen und können – z.B. durch eine gute Vorbereitung der Unterlagen – dazu beitragen, dass die Kosten gering bleiben.
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) / JVEG
Die Honorar-Ordnung für Architekten und Ingenieure (kurz: HOAI) in der Fassung von 2002 sind in §34 Regelungen für die Vergütung von Gutachten der Wertermittlung vorgegeben. In § 33 der HOAI 2002 wird definiert, dass sich das Honorar nach Zeitaufwand bemisst, sofern nicht die in §34 benannte Tabelle herangezogen wird. Die Novelle der HOAI von 2009 sind die Paragraphen 33 und 34 entfallen. Das Honorar ist im Privatgutachten somit grundsätzlich frei verhandelbar. Auch gibt es von verschiedenen Berufsverbänden, zum Beispiel dem Bundesverband der Sachverständigen (bvs) Vorschläge, wie sich die kosten für ein Wertgutachten zusammensetzen.
Das Justiz-Vergütungs- und Entschädigungsgesetz (kurz: JVEG) definiert die Vergütung von Gutachten, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens erstellt werden. Wir rechnen unsere Kosten zum Beispiel bei Gutachten im Rahmen von Zwangsversteigerungsverfahren regelmäßig nach dem JVEG ab.
Beratung / Moderation
Wenn wir, zum Beispiel in einem Kaufprozess beratend tätig werden, rechnen wir unsere Kosten nach Aufwand ab. Hierbei ist es wichtig zu verstehen, dass im Rahmen einer Beratung nicht Schäden und Mängel im Detail beurteilt werden, sondern „nur“ das Gesamtpaket in Hinblick auf den vereinbarten oder zu verhandelnden Kaufpreis. Eine Aufgliederung des Kaufpreises in einzelne Bestandteile im Sinne von Wertanteilen einzelner Bauteile macht hierbei keine Sinn. Sinn macht es, die unabdingbar erforderlichen Instandsetzungskosten zu benennen und festzustellen, was unter Berücksichtigung der individuellen Ansprüche an Komfort und Modernität, an Kosten in naher Zukunft aufgewendet werden muss.
Bei der Moderation eines Interessensausgleiches, zum Beispiel im Rahmen von Erbauseinandersetzungen, nehmen wir die unterschiedlichen Wertvorstellungen auf und setzen diese in den Kontext der Immobilienwertermittlungsverordnung. Ziel ist es, dass sich jeder am Prozess beteiligter am Ende des Tages in einer einvernehmlichen Wertaussage wiederfindet. Auf diese Weise möchten wir lange, kosten -intensive und für alle Beteiligten unerquickliche Prozesse abkürzen. Unsere Tätigkeit hierfür wird nach ganzen und halben Tagessätzen abgerechnet.