Immobiliengutachterin für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke

Öffentliche Bestellung und Vereidigung seit 2007

Bei der Auswahl eines Immobiliengutachters ist die Frage der Qualifikation entscheidend. Eine akademische Ausbildung, langjährige Berufserfahrung, und laufende Fortbildungen sind für meine Arbeit eine zwingende Voraussetzung. Nur so ist die Qualität der Bewertung und der Beratung gewährleistet.

Ich, Dr.-Ing. Tanja Stähler, bin als Architektin und Sachverständige für Immobilienbewertung seit über 20 Jahren ihr Ansprechpartner als Gutachterin! Für Wohnimmobilien in der Region Hannover, für gewerbliche Immobilien bundesweit.

Von der Industrie und Handelskammer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke

Dr.-Ing. Tanja Stähler, Architektin (Mitglied der Architektenkammer Niedersachsen)

Immobiliengutachterin als Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Achten Sie bei der Wahl eines Sachverständigen für die Immobilienbewertung oder von einem Immobiliengutachter auf die Auszeichnung „öffentlich bestellt und vereidigt“. Besonderes Fachwissen muss nachgewiesen werden, wenn eine  öffentliche Bestellung als vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken erfolgen soll. Diese Qualifikation wird laufend überprüft. So ist eine hohe Qualität der sachlichen Auskunft gewährleistet.

Nur wer durch eine öffentlich-rechtliche Institution auf gesetzlicher Grundlage bestellt und vereidigt wurde, darf sich auch „öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger“ nennen. Die Bezeichnung „Sachverständiger“ allein bietet kein Gewähr für Qualität, denn sie ist gesetzlich nicht geschützt.

In das Sachverständigenverzeichnis werden nur Sachverständige aufgenommen, die besondere Sachkunde, Unabhängigkeit, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit nachgewiesen haben. Der Sachverständige wird nicht bestellt, wenn nur eine dieser Anforderungen fehlt.  Auch die Anerkennung durch private Sachverständigenvereinigungen kann die öffentliche Bestellung und Vereidigung nicht ersetzen.

Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger muss über folgende Eigenschaften verfügen, die im Bestellungsverfahren geprüft werden:

  • überdurchschnittliche Fachkenntnisse und Erfahrung
  • Zuverlässigkeit und Integrität
  • unparteiische Gutachtenerstattung
  • gewissenhafte, weisungsfreie und persönliche Aufgabenerfüllung
  • Wahrung der ihm bei Ausübung seiner Tätigkeit anvertrauten Privat- und Geschäftsgeheimnisse

Die öffentliche Bestellung ist der vom Gesetzgeber vorgesehene Nachweis der besonderen Sachkunde. Um die Qualität der Bestellung sicherzustellen, wird der geprüfte Sachverständige von einem Träger öffentlicher Belange beaufsichtigt, muss an Fortbildungen teilnehmen und im Zeitablauf stets die Sachkunde bestätigen. 

Berufsbezeichnung Architekt

Nur in der Architektenliste der Architektenkammer eingetragene Architekten, dürfen sich Architekt nennen. Die praktische Tätigkeit als Architekt ist die grundlegende Basis für die sachkundige Immobilienbewertung und die Erstellung von Gutachten. Die Sachverständige verfügt über langjährige Erfahrung als Architektin. Sie besitzt das Knowhow um Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Qualifikationen und Mitgliedschaften der Immobiliengutachter

IHK Hannover logo_ihk-300x70

Dr.-Ing. Tanja Stähler ist öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke.

www.ihk.hannover.de

Immobiliengutachter – Suche im Sachverständigenverzeichnis der IHK

Hier geht es zum Eintrag der Immobiliengutachter im Verzeichnis der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Industrie- und Handelskammer Hannover: Sachverständigenverzeichnis der IHK Hannover  / Dr.-Ing Tanja Stähler

Architektenkammer Niedersachsen
logo_aknds-300x87

Dr.-Ing. Tanja Stähler ist Mitglied der Architektenkammer Niedersachsen

www.aknds.de

Wertermittlung von Immobilien – kostenlos?

Häufig stößt man auf der Suche nach einem einer (kostengünstigen) Bewertung des eigenen Hauses auf websites die mit „online-Immobilienbewertung jetzt hier kostenlos“ – oder ähnlichem werben.

Meine Gutachten zur Bewertung von Immobilien sind nicht kostenlos. Sie werden auf der Grundlage der Auswertung aller wertbeeinflussenden Eigenschaften des Objektes erstellt. Hierzu zählen insbesondere das Grundbuch, die Pläne und Grundrisse zum Objekt sowie die Nutzungsverhältnisse – z.B. in Form von Mietverträgen, Wohnrechten oder ähnliches. Des weiteren führe ich immer persönlich eine Ortsbesichtigung durch.

Das Honorar ist grundsätzlich von der Höhe des Verkehrswertes abhängig, aber auch vom Aufwand, der durch die sorgfältige Prüfung der Unterlagen und die Erstellung des Gutachtens entsteht. Unter dem Menüpunkt Kosten haben wir in tabellarischer Form das Honorar für Wohnimmobilien dargestellt.

Bei uns haben Sie in mir einen direkten Ansprechpartner mit Qualifikation, Sachverstand und langjähriger berufspraktischer Erfahrung.

Mein Leistungsspektrum umfasst Eigenheime (Einfamilienhäuser und Wohnungen) ebenso wie Mehrfamilienhäuser und gewerbliche Immobilien (z.B. Bürogebäude).

Erfahren Sie hier mehr über Kosten für Immobiliengutachten.

Die Kombination aus technischem und wirtschaftlichem Know-how in Verbindung mit detaillierten Kenntnissen des örtlichen Immobilienmarktes und langjährige Erfahrung bilden die Grundlagen unserer Arbeit.

Kooperation Baurecht

In Kooperation mit Rechtsanwalt Uwe Lehr, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im DAV.

https://www.baurechthannover.de

Anruf
Mail