Immobilienbewertung Hannover | Dr. Ing. Tanja Stähler

Gutachterin

Vertrauen Sie auf Erfahrung und Kompetenz: Die qualifizierte Gutachterin im Überblick

Wenn Sie eine Immobilie besitzen oder verkaufen möchten, ist es wichtig, den genauen Wert Ihrer Immobilie zu kennen. Doch wer kann eine zuverlässige und professionelle Bewertung erstellen? Die Antwort lautet: eine qualifizierte, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Immobilienbewertung.

Wer ist die Gutachterin?

Dr. – Ing. Tanja Stähler ist eine erfahrene Architektin und Immobiliengutachterin mit 30 Jahren Berufserfahrung. Sie ist Mitglied der Architektenkammer Niedersachsen und wurde im Jahr 2007 von der IHK Hannover öffentlich bestellt und vereidigt für das Sachgebiet bebauter und unbebauter Grundstücke. Das bedeutet, dass sie von einer offiziellen Institution geprüft wurde und regelmäßig ihre Fachkenntnisse nachweisen muss.

Was bedeutet „öffentlich bestellt und vereidigt“?

Diese Bezeichnung ist ein echtes Gütesiegel in der Branche. Nur Fachleute, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können sich so nennen. Dazu gehören unter anderem:

  • Hochqualifizierte Fachkenntnisse: Sie verfügt über umfassendes Wissen in der Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
  • Langjährige Erfahrung: Über 20 Jahre praktische Erfahrung in der Gutachtenerstellung sorgen für eine fundierte Einschätzung.
  • Unabhängigkeit und Objektivität: Sie arbeitet neutral und unabhängig, ohne Interessen an Verkauf oder Vermietung.
  • Verlässlichkeit und Integrität: Sie erfüllt ihre Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und vertraulich.

 

Warum ist die Qualifikation so wichtig?

Wertermittlung ist Vertrauenssache.

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung stellt sicher, dass nur Experten mit nachweislicher Kompetenz, Unabhängigkeit und Vertrauenswürdigkeit als solche anerkannt werden. Das garantiert Ihnen eine hochwertige, objektive und rechtssichere Bewertung Ihrer Immobilie.

Rundstempel als Qualitätssiegel

Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie eine Bewertung Ihrer Immobilie benötigen – sei es für die familieninterne Übertragung, einen Verkauf, im Rahmen einer Erbschaftsangelegenheit, für steuerliche Zwecke oder einfach nur so – können Sie sich auf die Fachkompetenz von Dr. – Ing. Tanja Stähler verlassen. Sie bietet Ihnen eine transparente, nachvollziehbare Einschätzung, die auf den neuesten gesetzlichen Vorgaben basiert.

Fazit

Vertrauen Sie auf eine erfahrene, qualifizierte Expertin, die Ihre Immobilie mit Fachwissen, Integrität und Sorgfalt bewertet. So stellen Sie sicher, dass Sie eine zuverlässige Grundlage für Ihre Entscheidungen haben.

Wenn Sie mehr über die Qualifikationen und Leistungen der Gutachterin erfahren möchten, zögern Sie nicht, Kontakt aufzunehmen.

Gutachterin hebt sich ab

 

Öffentliche Bestellung und Vereidigung in 2007

Bei der Auswahl eines Immobiliengutachters ist die Frage der Qualifikation entscheidend. Eine akademische Ausbildung, langjährige Berufserfahrung, und laufende Fortbildungen sind für meine Arbeit eine zwingende Voraussetzung. Nur so ist die Qualität der Bewertung und der Beratung gewährleistet.

Ich, Dr.-Ing. Tanja Stähler, habe als Architektin und Sachverständige für Immobilienbewertung Erfahrung aus der Erstattung von mehr als 1000 Gutachten! Für Wohnimmobilien in der Region Hannover, für gewerbliche Immobilien bundesweit.

Von der Industrie und Handelskammer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke

Dr.-Ing. Tanja Stähler, Architektin (Mitglied der Architektenkammer Niedersachsen)

Qualitätssiegel Logo Architektenkammer

Immobiliengutachterin als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Achten Sie bei der Wahl eines Sachverständigen für die Immobilienbewertung oder von einem Immobiliengutachter auf das Merkmal „öffentlich bestellt und vereidigt“. Besonderes Fachwissen muss nachgewiesen werden, wenn eine  öffentliche Bestellung als vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken erfolgen soll. Diese Qualifikation wird laufend überprüft. So ist eine hohe Qualität der sachlichen Auskunft gewährleistet.

Nur wer durch eine öffentlich-rechtliche Institution auf gesetzlicher Grundlage bestellt und vereidigt wurde, darf sich auch „öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger“ nennen. Die Bezeichnung „Sachverständiger“ allein bietet kein Gewähr für Qualität, denn sie ist gesetzlich nicht geschützt.

In das Sachverständigenverzeichnis werden nur Sachverständige aufgenommen, die besondere Sachkunde, Unabhängigkeit, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit nachgewiesen haben. Der Sachverständige wird nicht bestellt, wenn nur eine dieser Anforderungen fehlt.  Auch die Anerkennung durch private Sachverständigenvereinigungen kann die öffentliche Bestellung und Vereidigung nicht ersetzen.

Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger muss über folgende Eigenschaften verfügen, die im Bestellungsverfahren geprüft werden:

  • überdurchschnittliche Fachkenntnisse und Erfahrung
  • Zuverlässigkeit und Integrität
  • unparteiische Gutachtenerstattung
  • gewissenhafte, weisungsfreie und persönliche Aufgabenerfüllung
  • Wahrung der ihm bei Ausübung seiner Tätigkeit anvertrauten Privat- und Geschäftsgeheimnisse

Die öffentliche Bestellung ist der vom Gesetzgeber vorgesehene Nachweis der besonderen Sachkunde. Diese ist geregelt in der Sachverständigenverordnung.

Qualifikationen und Mitgliedschaften

Dr.-Ing. Tanja Stähler ist öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke.

www.ihk.hannover.de

Immobiliengutachter – Suche im Sachverständigenverzeichnis der IHK

Hier geht es zum Eintrag der Immobiliengutachter im Verzeichnis der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Industrie- und Handelskammer Hannover: Sachverständigenverzeichnis der IHK Hannover  / Dr.-Ing Tanja Stähler

Dr.-Ing. Tanja Stähler ist Mitglied der Architektenkammer Niedersachsen

www.aknds.de

Anlässe und Kosten

Wertermittlung von Immobilien – Kosten?

Meine Gutachten zur Bewertung von Immobilien sind nicht kostenlos. Sie werden auf der Grundlage der Auswertung aller wertbeeinflussenden Eigenschaften des Objektes erstellt. Hierzu zählen insbesondere das Grundbuch, die Pläne und Grundrisse zum Objekt sowie die Nutzungsverhältnisse – z.B. in Form von Mietverträgen, Wohnrechten oder ähnliches. Des weiteren führe ich persönlich eine Ortsbesichtigung durch.

Das Honorar ist von der Höhe des Verkehrswertes und vom Aufwand, der mit der Erarbeitung verbunden ist, abhängig. Unter dem Menüpunkt Kosten haben wir in tabellarischer Form das Honorar für Wohnimmobilien dargestellt.

Bei uns haben Sie in mir einen direkten Ansprechpartner mit Qualifikation, Sachverstand und langjähriger berufspraktischer Erfahrung.

Die Kombination aus technischem und wirtschaftlichem Know-how in Verbindung mit detaillierten Kenntnissen des örtlichen Immobilienmarktes und langjährige Erfahrung bilden die Grundlagen unserer Arbeit.