Bewirtschaftungskosten

Bewirtschaftungs-kosten

Als Bewirtschaftungskosten sind die für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung und zulässige Nutzung marktüblich entstehenden jährlichen Aufwendungen zu berücksichtigen, die nicht durch Umlage oder sonstige Kostenübernahmen gedeckt sind. (Quelle: ImmoWertV, 19.05.2010, §19)

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