Reinertrag
Der Reinertrag ergibt sich aus dem jährlichen Rohertrag der bewirtschaftungskosten. (Quelle: ImmoWertV, 19.05.2010, §18)
Der Reinertrag ergibt sich aus dem jährlichen Rohertrag der bewirtschaftungskosten. (Quelle: ImmoWertV, 19.05.2010, §18)