Herstellungskosten

Herstellungskosten

Zur Ermittlung der Herstellungskosten sind die gewöhnlichen Herstellungskosten je Flächen-, Raum-, odersonstiger Bezugseinheit (Normalherstellkosten) mit Anzahl der entsprechenden Bezugseinheiten der baulichen Anlagen zu vervielfachen. (Quelle: ImmoWertV, 19.05.2010, §22)

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