Hausgruppe
Gruppenhäuser bzw. Häuser in Hausgruppen sind
- in rechtlichen Sinne identisch mit Reihenhäsern (§ 22 Abs.2 BauNVO),
- im engeren Sinne "untypische Reihenhäuser", z.B. Reihen-Bungalows,
- im weiteren Sinne untypische Reihenhäuser und andere Sonderbauformen wie z.B. Gartenhofhäuser oder Kettenhäuser.
Wegen der unklaren Bedeutung sollte der Begriff Gruppenhaus bzw. Hausgruppe vermieden werden.