Gutachterausschuss
Der Gutachterausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden vorsitzenden Mitgliedern und weiteren eherenamtlichen Mitgliedern aus verschiedenen Branchen (Architekten, Sachverständigen, Immobilienbranche, Bank, Verband, Landwirtschaft und sonstige). Hinzu kommen (gemäß § 192 Abs. 3 BauGB) Bedinstete des Finanzamtes für Verkehrssteuern und Grundbesitz, die an der Ermittlung des Bodenrichtwerte mitmirken.