Gewerbe
- Oberbegriff für jede Art von Erwerbstätigkeit, auch freiberuflicher Tätigkeit.
- "Klassisches Gewerbe" bezeichnet Gewerbe mit einem hohen Flächenverbrauch pro Arbeitsplatz und in der Regel hohen Traglasten für Maschinen und Waren. Im Grundstücksmarktbericht fallen hierunter insbesondere Produktions- und Logistikgebäude. Ein geringer Büro- und Ladenanteil (bis ca. 25% der Nutzfläche) ist dabei normal.