Geschoss

Geschoss

Ein Geschoss umfasst alle Räume eines Gebäudes auf gleicher Ebene einschließlich der darüber liegenden Decke. Umfassungswände können ganz oder teilweise fehlen wie z.B. bei aragen- oder Luftgeschossen. Ein fehlender oberer Abschluss lste die Geschosseigenschaft auf: Das Atrium eines Atriumhauses ist beispielweise kein Geschoss und zählt nicht zur Geschossfläche. Ebenso sind Flachdächer mit Brüstungen, die nur nicht überdachte Stellplätze enthalten, keine (Garagen-) Geschoss, sondern Parkpaletten. Durch Glasdächer überdachte Innenhöfe und Wintergärten auf Dachterrassen, zählen jedoch zu den Geschossen und zur Geschossfläche.

Innerhaöb des Gebäudes müssen sich Geschosse nicht über die gesamte Gebäudegrundfläche erstrecken, z.B. bei Galerie- oder anderen Zwischengeschossen. Keine Geschosse sind geschossartige Einbauten wie Arbeitsbühnen oder Installationsebenen. Die lichte Höhe spielt für die Geschosseigenschaft keine Rolle. Besteht ein Geschoss aus mehreren Baukörpern. so werden die Geschosse für jeden Baukörper gesondert gezählt.

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