Gartenland
- Fläche für den Erwerbsgartenanbau
- Kleingartenfläche im Sinne des Bundeskleingartengesetzes.
- Freizeitgartenfläche (vom Eigentümer nutzbare Gartenfläche ohne Zusammenhang mit seiner Wohnung).
- Hausgarten. Hausgärten zählen mit zum Bauland.
Als "erweiterten Hausgarten" bezeichnet der Gutachterausschuss Flächen, die zwar räumlich im Zusammenhang stehen, aber das Maß eines Hausgartens deutlich übersteigen und daher extensiv genutzt werden können, z.B. als Obstwiese. Diese Flächen werden nicht dem Bauland zugerechnet.