Doppelhaus
Kombination zweier Häuser (im engeren Sinn: Ein-/Dreifamilienhäuser, im Sinne des Marktberichtes: Einfamilienhäuser ohne Einliegerwohnung), die beide einseitig auf eine gemeinsame seitliche Grundstücksgrenze oder Nutzungsgrenze (bei Wohnungs-/ Teileigentum) gebaut ist. Die spiegelbildliche Ausführung der beiden Häuser ist üblich, aber nicht Bedinging. Auch Versprünge sind zulässig. Der Raum zwischen Haus und der anderen Grundstücks- bzw. Nutzungsgrenze darf nicht mit Nebengebäuden, z.B. Garagen zugebaut sein. Zur Vermeidung von Missverständnissen werden die einzelnen Häuser als halbe Doppelhäuser oder Doppelhaushälften bezeichnet (auch wenn die "halben Doppelhäuser" natürlich ganze Häuser sind) und die Kombination zweier zusammengehöriger Doppelhaushälften als Doppelhaus.