Bruttogrundfläche (BGF)
die Summe der Grundrissflächen nach den Außenmaßen in Fußbodenhöhe in allen Ebenen. Zur genauen Definition siehe DIN 277. Es wird unteschieden in Flächen, die:
a) überdeckt und allseitig umschlossen,
b) überdeckt, aber nicht nicht umschlossen (z.B Tordurchfahrten, überdachte Terrassen), und
c) umschlossen, aber nicht überdeckt sind (z.B. offene Balkons; Dachterrassen).