Teileigentum

Teileigentum

Sondereigentum nach WEG für Räume, die nicht zu Wohnzwecken dienen, z.B. Tiefgaragenstellplätze oder Läden. Teileigentum an Stellplätzen, die zusammen mit einer Eigentumswohnung verkauft weden, wird mit dieser zusammen als eine wirtschaftlichen Einheit behandelt.

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