Hausgruppe

Hausgruppe

Gruppenhäuser bzw. Häuser in Hausgruppen sind

  1. in rechtlichen Sinne identisch mit Reihenhäsern (§ 22 Abs.2 BauNVO),
  2. im engeren Sinne "untypische Reihenhäuser", z.B. Reihen-Bungalows,
  3. im weiteren Sinne untypische Reihenhäuser und andere Sonderbauformen wie z.B. Gartenhofhäuser oder Kettenhäuser.

Wegen der unklaren Bedeutung sollte der Begriff Gruppenhaus bzw. Hausgruppe vermieden werden.

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