Gutachterausschuss

Gutachterausschuss

Der Gutachterausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden vorsitzenden Mitgliedern und weiteren eherenamtlichen Mitgliedern aus verschiedenen Branchen (Architekten, Sachverständigen, Immobilienbranche, Bank, Verband, Landwirtschaft und sonstige). Hinzu kommen (gemäß § 192 Abs. 3 BauGB) Bedinstete des Finanzamtes für Verkehrssteuern und Grundbesitz, die an der Ermittlung des Bodenrichtwerte mitmirken.

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