Immobilienbewertung und
Verkehrswertgutachten

Herzlich Willkommen im Sachverständigenbüro
für Immobilienbewertung Dr. Ing. Stähler

In meinem Büro für Immobilienbewertung erstellen wir Verkehrswertgutachten, auch Marktwertgutachten genannt, für bebaute und unbebaute Grundstücke.

Ich bin seit 1995 als Architektin beruflich tätig. Seit 2000 arbeite ich in der Immobilienbewertung, seit 2003 in meinem eigenen Sachverständigenbüro. Seit 2007 bin ich öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke von der IHK Hannover. In meiner langjährigen Berufserfahrung habe ich über 600 Gutachten über den Verkehrswert erstattet.

Inhaltlich habe ich mich in den Jahren bis ca. 2014 überwiegend mit großen gewerblich genutzten Objekten befasst, wobei das Segment der Wohnimmobilien ab 2007 stetig wachsend hinzukam.

Bewertung von Wohn- und Gewerbeimmobilien

Wohnimmobilien (Wohnhäuser, Einfamilienhäuser, Wohnungen, Mehrfamilienhäuser, Pflegeheime) und gewerblich genutzte Immobilien (z.B. Bürogebäude, Labore, Produktionsgebäude) bilden den Schwerpunkt der Immobilienbewertung.

Die Gutachten werden von mir persönlich erstellt. Die Wertermittlung basiert auf den in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV – Verordnung über die Grundsätze der Ermittlung von Verkehrswerten von Grundstücken) geregelten Verfahren und Abläufen. Es werden stets mehrere Berechnungsverfahren durchgeführt, sowohl das im Gutachten ausgewiesene Verfahren (Ertragswertverfahren, Vergleichswertverfahren oder Sachwertverfahren) als auch ein Kontrollverfahren (jeweils Ertragswertverfahren, Vergleichswertverfahren oder Sachwertverfahren) um die Wertaussage abzusichern. Der Bezug zum örtlichen Grundstücksmarkt wird über die Auswertung ortsbezogener, valider Daten nachvollziehbar hergestellt.

Immobilienbewertung

Je nach Verwendungszweck kann der Umfang für ein Gutachten variieren. Für einen nachvollziehbaren und valide hergeleiteten Verkehrswert ist eine sorgfältige Recherche und Darstellung der Grundlagen zum Objekt erforderlich. Dies betrifft den Zustand der baulichen Anlagen (z.B. Aufnahme von Modernisierungen und baulichen Beeinträchtigungen) ebenso, wie die tatsächlichen rechtlichen Gegebenheiten (z.B. öffentliches Baurecht). Die Anwendung verschiedener Wertermittlungsverfahren sichert die Wertaussage ab.

Ich freue mich von Ihnen zu hören,

Dr. Tanja Stähler

öff. bestellte und vereidigte Sachverständige, Architektin, Assessorin des Baufachs


Vertrauen Sie auf die Expertise von mehr als 600 Verkehrswertgutachten in 10 Jahren. Immobilienbewertung und Gutachten: solide, präzise, zügig in der Bearbeitung.


ImmoWertV 2021

Mit dem in 2022 eingeführten neuen Regelwerk erfolgt die Wertermittlung noch sicherer und besser nachvollziehbar für Sie.

Die Digitalisierung ermöglicht einen schnellen Datenaustausch, was auch in der Immobilienbewertung vorteilhaft ist. Kaufpreise können wir auch unterjährig einsehen und somit die aktuelle Marktentwicklung präziser abbilden als noch vor Jahren. Im Unterschied zum Immobilienhandel, wo stets ein Handelsinteresse vorhanden ist, erarbeiten wir die Wertaussage aus tatsächlich abgewickelten Kaufpreisen und verbinden technisches Know-How mit den aktuellen Marktdaten. Hierbei agieren wir neutral, nachvollziehbar und unabhängig. Nach unserer Auffassung ist eine solche Wertaussage zur Vorbereitung der Entscheidungen rund um ihr Immobilienvermögen erforderlich, ja unerlässlich.

In Zeiten von sich schnell ändernden Märkten kann es sinnvoll sein, unterjährig Aktualisierungen durchzuführen. Einmal aufbereitete Grundlagen zum Objekt (z.B. Beschreibungen und Flächen) in einem ordentlichen Gutachten sind stets verwendbar, so dass wir Aktualisierungen zu einem deutlich reduzierten Honorar anbieten können.

Checkliste Leistungen

Immobilienbewertung

Verkehrswertgutachten für familiäre Anlässe (z.B. Erben, Scheidung)

Kurzgutachten, z.B. zur Vorbereitung eines Verkaufes

Gutachten für die Finanzverwaltung

Gutachten für Banken / Versicherungen / Gerichte

Beratung

Beurteilung der Bebaubarkeit von Grundstücken

Bauherrenberatung

Flächenberechnungen nach Wohnflächenverordnung / DIN

Beurteilung der Bausubstanz

Moderation

Erläuterung unterschiedlicher Wertermittlungsverfahren

Erläuterung vorliegender Gutachten / Wertermittlungen

Darstellung und Moderation von Ermessensspielräumen

Kompetenz

Langjährige Erfahrung, seit 2003 im eigenen Sachverständigen -Büro

öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, Architektin

regelmäßige Fortbildungen

Überwachung durch die IHK Hannover / Architektenkammer

Schnelligkeit

Abwicklung der Formalitäten via Mail möglich

online-Termine möglich

Übergabe der Unterlagen im persönlichen Gespräch möglich

Erstellung der Gutachten in der Regel zwei Wochen nach der Ortsbesichtigung

Qualität

nachvollziehbare Gutachten

Darstellung der wesentlichen Inhalte

Berechnung mehrerer Verfahren

individuelle Anfertigung der Gutachten

Klare Gliederung in beschreibenden Teil und berechnenden Teil


Immobilienbewertung Kosten

Die Kosten für eine Immobilienbewertung sind im wesentlichen von dem Aufwand abhängig, den wir bei der Erstellung des Gutachtens haben. Der Aufwand bestimmt sich auch aus dem Verwendungszweck des Gutachtens.

Wofür genau benötigen Sie ein Gutachten? Soll es bei Gericht oder beim Finanzamt vorgelegt werden? Soll mit dem Gutachten ein Verkaufsprozess oder ein Kauf vorbereitet werden? Oder benötigen Sie eine Wertaussage für eine familieninterne Einigung, etwa im Rahmen einer Erbschaft?

Kurzgutachten vs. Nachvollziehbarkeit des Gutachtens

Grundsätzlich gilt, dass Gutachten nachvollziehbar aufbereitet werden müssen. Der Unterschied im Aufwand und somit in den Kosten für Sie besteht zum einen in der Bearbeitungstiefe im Rahmen der Grundlagenermittlung. Zum anderen wird der Aufwand durch die Ausführlichkeit der Begründungen bestimmt. Bei Gutachten, die im Rahmen von Gerichtsverfahren erstellt werden sind oftmals ausführlichere Begründungen erforderlich, was zu einem höheren Aufwand führt. Weiterhin ist die Datenlage ausschlaggebend für den Aufwand, den Inhalt und den Umfang des Gutachtens. Liegen alle erforderlichen Unterlagen vor bzw. können diese von Ihnen zur Verfügung gestellt werden, reduziert dies unseren Aufwand. Umgekehrt erhöht sich der Aufwand, wenn wir eigenständig recherchieren müssen. Zudem spielt die Beschaffenheit und der Nutzungszweck der Immobilie eine entscheidende Rolle.

Menüpunkt „Honorar“

Klicken Sie auf den Menüpunkt Honorar, wenn Sie sich über das Honorar eines Sachverständigen für die Bewertung von Immobilien bzw. die Kosten eines Verkehrswertgutachtens informieren möchten. Hier finden Sie Informationen zur Abrechnung nach Aufwand oder zu Festpreisen. Dort ist im unteren Bereich eine tabellarische Übersicht für die Erstellung von Wertgutachten für Wohnimmobilien, wie Ein- Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser, Doppelhäuser oder Mehrfamilienhäuser bzw. Wohn- und Geschäftsgebäude dargestellt.

Immobilienbewertung bundesweit und in der Region Hannover

Für größere gewerblich genutzte Immobilien sind wir bundesweit tätig.

Der Markt für Wohnimmobilien, insbesondere für Ein-/Zweifamilienhäuser, ist stark lokal geprägt. Sie fragen sich, ob ihre Wohn-Immobilie in unserem Tätigkeitsgebiet liegt? Schauen sie im Menüpunkt Hannover nach. Dort finden Sie eine Liste der Ortschaften, in denen wir für kleinere Wohnimmobilien tätig sind. Sollten Sie unsicher sein, rufen Sie uns an!

Immobilienbewertung Kontakt

Sie fragen sich, wie Sie am besten mit uns in kontakt treten können? Schauen sie im Menüpunkt Kontakt nach. Dort finden Sie ein Kontaktformular, welches Sie uns mit ihrer Anfrage gerne zusenden können, wir beantworten ihre Mail schnellstmöglich. Alternativ finden Sie auf jeder Seite in der Seiten-Leiste unsere Mailadresse oder die Telefonnummer. Wir sind üblicherweise zu normalen Bürozeiten von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9h-17h telefonisch erreichbar, am Freitag bis 13h.

Immobilienbewertung Immowiki

Sie sind verwirrt von den vielen Fachbegriffen und wollen diese unkompliziert nachschlagen? Nutzen Sie Immowiki. Alternativ rufen Sie uns einfach an, wir erklären Ihnen gerne die Fachbegriffe persönlich. Dies ist insbesondere bei Begriffen aus der novellierten Immobilienwertermittlungsverordnung hilfreich und sinnvoll.

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